E-Rechnung  2026 – Status quo

 

E-Rechnung ab 2025 –
wo steht Ihr Unternehmen?

Seit Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Viele mittelständische Unternehmen stecken noch mitten in der Umstellung auf ZUGFeRD oder XRechnung – oder haben noch gar nicht begonnen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zu handeln.

Die Übergangsfristen im Überblick

Stand Juli 2026: Die E-Rechnungspflicht gilt in Deutschland für alle B2B-Unternehmen. Die Empfangspflicht besteht bereits seit Januar 2025 – beim Versand laufen die nächsten Fristen.

Ab Januar
2025
Empfangspflicht für alle Unternehmen im B2B-Bereich – ohne Ausnahme
Ab Januar
2027
Versandpflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Jahresumsatz
Ab Januar
2028
Versandpflicht für alle – Papier und PDF im B2B nicht mehr zulässig

Wo stehen Sie heute – und was ist Ihr nächster Schritt?

Erkennen Sie sich wieder? Klicken Sie direkt auf Ihr Szenario.

Noch nicht gestartet
Wir haben mit der Umsetzung noch gar nicht begonnen.
Die Übergangsfrist endet Ende 2026. Sprechen Sie jetzt mit uns – wir zeigen Ihnen den schnellsten und einfachsten Weg zur Compliance.
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Empfang ja – Versand nein
Wir empfangen E-Rechnungen, versenden aber noch PDFs.
Ab Januar 2027 ist das für Unternehmen über 800.000 € Umsatz nicht mehr zulässig. Mit pio ESM lösen Sie das einfach – ohne ERP-Wechsel.
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ERP-Migration vermeiden
Unser ERP unterstützt kein ZUGFeRD oder XRechnung – müssen wir das System wechseln?
Nein. Mit pio ESM erweitern Sie Ihr bestehendes System unkompliziert – ganz ohne aufwendige und kostspielige Migration.
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Übergangslösung ersetzen
Wir nutzen aktuell eine Interimslösung zur E-Rechnung.
Interimslösungen sichern den Betrieb – aber sie sind nicht skalierbar und nicht zukunftssicher. Wir zeigen Ihnen den Weg zu einer nachhaltigen Lösung.
▸ Zu den Szenarien
Volles Potenzial nutzen
Wir versenden bereits E-Rechnungen – aber bearbeiten sie danach manuell weiter.
Erst wenn Archivierung, Freigaben und DMS digital laufen, entfaltet die E-Rechnung ihr volles Potenzial. Unsere Praxisszenarien zeigen wie.
▸ Zu den Szenarien
GoBD-konforme Archivierung
Wir speichern E-Rechnungen einfach als PDF – reicht das nicht?
Nein. E-Rechnungen müssen 8 Jahre im Originalformat aufbewahrt werden. Unser DMS sorgt für revisionssichere Archivierung nach GoBD.
▸ Mehr zum DMS
Digitaler Freigabe-Workflow
Wir drucken Rechnungen noch aus und reichen sie zur Unterschrift weiter.
Klassischer Medienbruch trotz E-Rechnung. Digitale Freigabe-Workflows ersetzen den Papierweg – standortunabhängig und revisionssicher.
▸ Mehr zum DMS

Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?

Eine E-Rechnung ist kein PDF. Sie liegt in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format vor – auf Basis des EU-Standards EN 16931. Nur dieses Format ermöglicht eine automatische Verarbeitung ohne manuellen Eingriff. Ein einfaches PDF gilt rechtlich als „sonstige Rechnung" – nicht als E-Rechnung.

XRechnung

Reines XML-Format

Vor allem im öffentlichen Bereich etabliert. Rein maschinenlesbar, kein visueller PDF-Anteil.

ZUGFeRD

Hybridformat

PDF mit eingebettetem XML – sowohl maschinenlesbar als auch für Menschen lesbar. Ideal für den Mittelstand.

Wen betrifft die Pflicht?

Die E-Rechnungspflicht gilt für alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich – unabhängig von Rechtsform, Branche oder Größe.

Alle umsatzsteuerpflichtigen B2B-Unternehmen – Empfangspflicht seit Januar 2025
Auch Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können
8 Jahre revisionssichere Archivierung im Originalformat (GoBD)
Ausnahmen: B2C, Kleinbeträge unter 250 €, bestimmte steuerfreie Umsätze

Sprechen Sie mit uns.

FiManS unterstützt mittelständische Unternehmen in ganz Deutschland bei der Einführung der E-Rechnung – mit passenden Lösungen für ZUGFeRD und XRechnung, ohne unnötige ERP-Migration.

MK
Michael Knauff
Geschäftsführer Vertrieb und Marketing · 1CTec Group GmbH

So läuft es ab

1.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
E-Mail: info@1ctec.de
Telefon: 02405 / 89242-400
2.
Beratungsgespräch
Zur Ermittlung Ihrer spezifischen Anforderungen und Wünsche. Dieses Gespräch kann persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen.
3.
Vorschlag einer Lösung
Basierend auf der Analyse Ihrer aktuellen Situation schlagen wir Ihnen die passende Lösung für Ihre bestehende Systemlandschaft vor.
4.
Umsetzung und Support
Die Umsetzung der vereinbarten Lösung. Wir bieten fortlaufenden Support und Schulungen, damit Sie und Ihr Team die neue Lösung effektiv nutzen können.

Angesichts der bevorstehenden Fristen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

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