E-Rechnung ab 2025
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Die Umstellung auf E-Rechnung
Die Digitalisierung des Rechnungswesens in Deutschland erreicht einen entscheidenden Wendepunkt
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für Unternehmen im B2B-Sektor verpflichtend. Diese Neuerung ist Teil des Wachstumschancengesetzes, welches durch den Bundesrat im März 2024 gebilligt wurde. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Steuererleichterungen zu bieten und die Bürokratie zu verringern, um so das Wachstum und die Effizienz in Unternehmen zu fördern. Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht durch das Wachstumschancengesetz ab dem 01.01.2025, mit Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027, steht ein wichtiger Schritt zur weiteren Automatisierung von Rechnungsprozessen bevor.
E-Rechnung – Möglichkeiten für unsere Kunden:
Um sicherzustellen, dass wir Ihre Bedürfnisse bestmöglich unterstützen können, haben wir eine kurze Checkliste vorbereitet.
Ihre Rückmeldungen sind von großem Wert für uns, da sie uns helfen, unsere Dienstleistungen optimal auf Ihre Anforderungen abzustimmen.
Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um an unserer Umfrage teilzunehmen:
Definition und Vorteile der E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist eine digitale Rechnung, die in einem XML-basierten, strukturierten Format vorliegt. Im Gegensatz zu traditionellen Papierrechnungen oder PDFs, die bildbasiert sind, ermöglicht dieses Format eine direkte und automatische Verarbeitung. Die in einer E-Rechnung enthaltenen Informationen werden elektronisch versendet und empfangen, was eine nahtlose, automatisierte Weiterverarbeitung ohne manuellen Eingriff ermöglicht.
Die maschinenlesbare Natur der E-Rechnung unterscheidet sie damit von anderen digitalen Formaten wie PDF, welche oft eine OCR-Erkennung benötigen, um für maschinelle Prozesse nutzbar zu sein.
Kundeninformation
Warum die E-Rechnung?
Die Einführung der E-Rechnung ist eine Antwort auf die Bestrebungen der EU, einen einheitlichen Standard für die Rechnungsstellung zu schaffen und den digitalen Reifegrad der Unternehmen zu erhöhen.
Die wesentlichen Vorteile der E-Rechnung:
Für den Sender:
Einsparungen bei Zeit und Kosten, schnellerer Zahlungseingang und leichtere Archivierung.
Für den Empfänger:
Schnellere Verarbeitungszeiten, höhere Datenqualität und Kosteneinsparungen durch automatisierte Prozesse.
Implementierung und Übergangsphasen
Die verpflichtende Annahme von E-Rechnungen beginnt am 1. Januar 2025. Zunächst müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen tritt gleichzeitig in Kraft, allerdings mit einer Übergangsphase bis Ende 2027 für kleinere Unternehmen.
Verfügbare E-Rechnungsformate und Vorbereitung der Unternehmen
Unter den verfügbaren Standards für E-Rechnungen sind XRechnung und ZUGFeRD die prominentesten in Deutschland. Diese und weitere Formate erlauben es Unternehmen, sich technologieoffen auf die kommenden Änderungen vorzubereiten. Unternehmen sollten ihre Rechnungsprozesse rechtzeitig digitalisieren und in Systeme investieren, die sowohl den Rechnungseingang als auch den Rechnungsausgang digital verarbeiten können.
Zukünftige Entwicklungen
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Einführung eines elektronischen Steuermeldesystems in Deutschland, geplant ab 2028. Dieses System wird die Umsatzsteuerinformationen direkt aus den E-Rechnungen extrahieren und könnte zur Reduzierung der Mehrwertsteuerlücke beitragen.
FiManS unterstützt gerne auch Interessenten und Neukunden bei der Umstellung auf die E-Rechnung in vier Schritten
Die Einführung der E-Rechnung markiert einen wesentlichen Schritt in der digitalen Transformation von Unternehmen. Sie bietet finanzielle und operationelle Vorteile und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit.
1.
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Umsetzung und Support
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Angesichts der bevorstehenden Veränderungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
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